Wie Sie Ihrem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen können! Neues BGH-UrteilGehörten bis dato nur
für den Eigenbedarf an einer Wohnung geltend gemachten werden konnte, so hat der BGH jetzt entschieden,
Das heißt in der Praxis, dass jeder beliebige, auch entfernte Verwandte benannt werden kann, um eine Eigenbedarfskündigung zu begründen.
Nach wie vor muss der Vermieter nachvollziehbare, vernünftige Gründe nennen, weshalb er die Wohnung für sich oder seine Angehörigen benötigt. Ausreichend ist hier jedes höchstpersönliche Interesse des Vermieters von nicht ganz geringem Gewicht, das mit der geltenden Rechts- und Sozialordnung im Einklang steht.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist ausgeschlossen, wenn die Wohnung anschließend zu Gewerbezwecken genutzt werden soll.
Wichtig ist auch, dass der Zeitpunkt des Eigenbedarfs nach Mietvertragsabschluss mit dem Mieter entstanden ist und über den Zeitpunkt der Kündigung hinaus Bestand hat. Eine Eigenbedarfskündigung hat nur wenig Aussicht auf Erfolg, wenn der Wohnraum nur kurzfristig oder als Übergangslösung benötigt wird.
Wenn Sie Ihrem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen möchten sollten Sie als Vermieter folgende Punkte beachten: 1. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. 2. Die vereinbarte Kündigungsfrist ist einzuhalten. 3. Die Person, für die sie den Eigenbedarf erklären muss mit ihnen verwandt sein oder eine besondere Nähe zu ihnen haben (Lebensgefährte und dessen Kind, Pflegekinder). 4. Sie sollten die Wohnung tatsächlich benötigen und nachvollziehbare und vernünftige Gründe für die Eigenbedarfskündigung nennen. |
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