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WEG-Recht: Heizungsregler (Thermostatventile) sind Gemeinschaftseigentum

Ein Wohnungseigentümer ließ die defekten Ventile seiner Fußbodenheizung reparieren. Die Kosten von rund 1.500 Euro wollte er sich von der Eigentümergemeinschaft ersetzen lassen. Die verweigerte die Zahlung mit der Begründung, die Heizung und somit auch die Ventile würden ihm gehören und wären nicht Bestandteil des Gemeinschaftseigentums aller. Das Gericht war anderer Meinung. Demnach würden alle Einrichtungen zur Regelung der Heizung – auch – dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Wohnungseigentümer dienen. Damit seien sie nicht Sondereigentum des Einzelnen, für das er allein, sondern Gemeinschaftseigentum, für deren Reparatur die Wohnungseigentümergemeinschaft aufkommen müsse.

OLG Stuttgart 8 W 404/07

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