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Sicher vermieten: Wie sie sich als Vermieter vor Mietnomaden schützen können

Sicher vermieten: Wie sie sich als Vermieter vor Mietnomaden schützen können.

In vielen Gesprächen wurde uns immer wieder die Frage gestellt, wie Vermieter sich gegen sogenannte Mietnomaden schützen können. Die Frage ist berechtigt, denn leider ist es heute kein Einzelfall mehr, dass Wohnungsraum erschlichen wird, mit dem klaren Vorsatz, kostenlos zu wohnen. Sie als Vermieter haben in solchen Fällen Probleme, diese Mietbetrüger schnell und reibungslos wieder los zu werden. Wer als Vermieter einige tausend Euro Mietrückstände oder Schäden verbuchen muss und wer teilweise Jahre benötigt, um einen unliebsamen Mieter aus der Wohnung zu klagen, der verzweifelt nicht selten an den starren und langwierigen rechtlichen Möglichkeiten. Lassen Sie es daher erst gar nicht so weit kommen.

Hier unsere Tipps: 

  1. Lassen Sie sich vom Auftreten eines Mietinteressenten nicht blenden. Eine wohl klingende Berufsbezeichnung, aufwendige Visitenkarten oder ein großes Auto sind kein Garant für Solvenz. Bedenken Sie „Kleider machen Leute“ und darüber hinaus wissen sie nicht, wem das Auto tatsächlich gehört, mit dem vorgefahren wird.
  2. Drum prüfe wer sich ewig bindet – heißt es schon in der Literatur. Prüfen Sie zu ihrer eigenen Sicherheit. Fragen Sie nach, wer in die Wohnung einziehen möchte. Lassen Sie sich nicht nur den Namen nennen, sondern lassen sie sich den Personalausweis zeigen oder bitten Sie alternativ um eine Kopie.
  3. Zudem haften alle Mieter einer Wohnung gemeinschaftlich und Sie haben daher bessere Chancen als Vermieter, da ihnen mehr Schuldner zur Verfügung stehen.
  4. Prüfen Sie im Vorfeld die Liquidität ihrer potentiellen Mieter. Wichtig ist hier, dass sie sich neben dem Namen auch das Geburtsdatum notieren, den „Klaus Meier“ oder „Peter Müller“ gibt es viele.
  5. Verlangen Sie von Ihren Mietinteressenten nicht nur eine Selbstauskunft über ihre Vermögensverhältnisse, sondern bitten Sie um eine aktuelle Selbstauskunft der Schufa.
  6. Bewährt hat sich auch eine unterschriebene Vermietererklärung des Vorvermieters, aus der hervorgeht, dass der Mietinteressent dort keine Mietschulden hat.
  7. Verzichten Sie nie auf die Zahlung einer Mietkaution. Die Kaution sichert vor allem den Fall ab, dass am Ende des Mietverhältnisses noch offene Forderungen ausgeglichen werden können. Die Vereinbarung und Zahlung einer Kaution ist auch ein Indiz, ob der Mieter überhaupt in der Lage ist, neben der ersten Mietzahlung die erste Rate der Kaution aufzubringen.
  8. Übergeben Sie niemals die Schlüssel der Wohnung ohne unterzeichneten Mietvertrag, ohne die Zahlung der Kaution und ohne die 1. Mietzahlung. Seien sie kritisch. Mietnomaden sind sehr kreativ und sie kennen die Bedeutung des Schlüssels.
  9. Mit der Übergabe des  Schlüssels geht der Besitz (nicht das Eigentum) an der Wohnung über. Oft gehörte Argumente, um einen Schlüssel ohne Vertrag und Zahlung zu erhalten, sind etwa: „Ich möchte nur kurz etwas unterstellen“ oder „ich brauche schnell den Schlüssel, weil ich ausmessen möchte, ob die Möbel passen“ oder „ich brauche den Schlüssel, weil ich vorab schon renovieren möchte“.
  10. Kautionen können als bankübliches Mietersparbuch mit Verpfändungserklärung oder in bar an den Vermieter vor Mietbeginn übergeben werden. Der Mieter ist berechtigt, nach § 551 BGB die Kaution in 3 Raten zu zahlen. Sie sollten wenig Toleranz für Ausreden wie „ Ich bringe die Kaution morgen“, „Die Bank schickt das Sparbuch direkt an sie“ oder „Ich habe nur eine Kopie des Überweisungsträgers“ haben. Mietnomaden haben es immer eilig und setzen auf den Überrumpelungseffekt.
  11. proconterra übernimmt in der Mietverwaltung die Bonitätsprüfung für Vermieter.
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