Impressum     

Rauchmelder in Mietwohnungen - gesetzlich vorgeschrieben -

Nicht nur  Eigentümer von  Neubauwohnungen, sondern auch Vermieter von Bestandsimmobilien werden nun vom Gesetzgeber in die Pflicht genommen. Allen gesetzlichen Regelungen zur Pflicht Rauchmelder in Wohnungen einzubauen liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 und die jeweilige Landesbauordnung zu Grunde. Und hier endet auch schon die Gemeinsamkeit aller Bundesländer. Mittlerweile ist in 7 von 16 Bundesländern der Einbau von Rauchmelder in Wohnungen oder Räumen mit wohnähnlicher Nutzung Pflicht.

In Hamburg, Schleswig- Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Saarland, Thüringen und Rheinland- Pfalz ist der Einbau in Neubauten schon Heute gesetzlich vorgeschrieben. Für die Nachrüstung in Bestandsimmobilien bestehen unterschiedliche Übergangsfristen. So haben Immobilieneigentümer in Mecklenburg- Vorpommern nur noch bis zum 31.12.2009 Zeit Rauchmelder nachzurüsten, in Hamburg und Schleswig- Holstein noch bis Ende Dezember 2010.

Generell gilt, Rauchmelder sind in allen Schlaf- und Kinderzimmern und in Fluren, die als Rettungswege dienen, einzubauen.

Vergessen Sie bitte nicht, auch Rauchmelder müssen jährlich gewartet werden. Um Sie als Vermieter vor Haftungsfallen zu schützen empfiehlt proconterra: 

Überlassen Sie die jährliche Wartung der Rauchmelder fachlich geschulten Firmen oder sprechen Sie mit Ihrer Verwaltung. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie allen Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen sind. Bei entsprechenden Vereinbarungen in den Mietverträgen mit Ihren Mietern sind die jährlichen Wartungskosten nach derzeitiger Rechtsprechung umlagefähig.

Es liegt eine PDF-Datei vor

proconterra e.K.
Stresemannstr. 1
21335 Lüneburg
Tel.: +49 (0) 4131 75 71 45 -0
Fax.: +49 (0) 4131 75 71 45 -9
EMail: kontakt@proconterra.de